Kosten fürs Testament

Ein Notar hat mein Testament aufgesetzt. Ich besitze einen kleinen Hof (Hofstelle mit 2 ha, 8 ha Acker, 3 ha Wald) und etwas Barvermögen. Was darf der Notar berechnen?

Der Notar hat gesetzliche Gebühren abzurechnen, die sich nach der Kostenordnung
(KostO) richten. Laut § 18 ist die Gebühr nach dem Geschäftswert zu bemessen. § 19 regelt, dass der Wert einer Sache der gemeine Wert ist. „Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen...