Kosten für Abbruch absetzen?

2011 hatten wir ein Einfamilienhaus gekauft und vermietet. Weil es schlecht isoliert und der Keller feucht ist, wollen wir es jetzt abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die Abbruchgenehmigung liegt vor. Können wir die Abrisskosten von etwa 10.000 € steuerlich geltend machen? Wie müssen wir mit dem Restbuchwert des Hauses, etwa 59.000 €, umgehen?

Die Abrisskosten für das Einfamilienhaus, das Sie privat vermietet hatten, sind ebenso wie Abschreibungen steuerlich abziehbare Werbungskosten. Durch den Abriss des Gebäudes zeigen Sie, dass das Gebäude wirtschaftlich verbraucht ist. Damit ist der Restbuchwert für das Gebäude (nicht für den Grund und Boden) als Werbungskosten...