Kleinen Hof geerbt: Pflichtteil und ­Erbschaftsteuer

Leserfrage: Unser Hof ist nicht mehr in der Höfeordnung. Falls unsere Kinder nach dem Tod meines Mannes ihren Pflichtteil einfordern, mit welchen erbschaftsteuerlichen Folgen ist zu rechnen?

Wochenblatt-Leserin Tina K. in T. fragt: Unser Hof ist nicht mehr in der Höfeordnung. Mein Mann und ich haben uns gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Leider ist er jetzt verstorben. Falls unsere Kinder ihren Pflichtteil einfordern, mit welchen erbschaft-steuerlichen Folgen ist zu rechnen? Sollte ich Land oder den Hof ganz verkaufen?

Arno Ruffer, Steuerberater beim WLV, antwortet: Land oder Hof verkaufen?: Wir gehen davon aus, dass sich der geerbte Betrieb Ihres Mannes im steuerlichen Betriebsvermögen befindet. Damit löst zunächst der Landverkauf Einkommensteuer aus. Zu versteuern ist der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis einerseits und der achtfachen Ertragsmesszahl als Buchwert andererseits....