Kleine PV-Anlage, Eigenverbrauch und das Finanzamt

Leserfrage: Was ist bei der Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen zu beachten?

Wochenblatt-Leserin Charlotte V. in H. besitzt eine 13-kW-Photvoltaik-Anlage. Da die Einnahmen ab 1. Januar 2022 bis 30 kW steuerfrei sein sollen, möchte sie gerne wissen, wie sie das beim Finanzamt einreichen kann. Gibt es dafür spezielle Vordrucke (wie bei der 10-kW-Grenze)? Muss sie den Eigenverbrauch weiter versteuern?

Rebecca Kopf, Redaktion, kann informieren: Zu Eigenverbrauch und Einkommensteuer: Für selbst verbrauchten Strom sowie für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom fallen ab dem Jahr 2022 keine Ertragsteuern mehr an, wenn die Voraussetzungen der mit dem Jahressteuergesetz 2022 eingeführten Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG erfüllt sind.

Unter diese Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG fallen die Einnahmen und Entnahmen von Photovoltaik (PV)-Anlagen, wenn bei Einfamilienhäusern und deren Nebengebäuden oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden wie Scheunen, Ställen, Hallen die Bruttoleistung der PV-Anlage maximal 30 kW (peak) beträgt. Bei sonstigen Gebäuden, wie zum Beispiel Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern, liegt die Grenze bei 15 kW (peak) je Wohnung oder Gewerbeeinheit. Zudem darf die Gesamtleistung der Anlagen eines Steuerpflichtigen 100 kW (peak) nicht übersteigen. Die Angabe...