Kindern Geld oder Land schenken?

Von meinem verstorbenen Mann habe ich einen kleinen Hof geerbt. Seit Längerem haben wir den Acker, 7 ha, verpachtet. Jetzt möchte ich die Hofstelle verkaufen, um meine neu erworbene Wohnung zu finanzieren. Sollte ich auch die 7 ha veräußern und den Kindern das Geld schenken oder sollte ich das Land auf sie übertragen?

Solange der landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb gegenüber dem Finanzamt nicht aufgegeben wurde, haben Sie von Ihrem Ehemann steuerliches Betriebsvermögen geerbt. Der Erbfall führt dazu, dass Sie in die „Fußstapfen“ Ihres Ehemannes treten und ebenfalls landwirtschaftliche Flächen des Betriebsvermögens verpachten; Sie erzielen mit den Pachteinnahmen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Im Erbgang werden die Flächen bei der Erbschaftsteuer verschont, das heißt, solange Sie die Flächen fünf Jahre lang nicht verkaufen, bleiben sie bei der Erbschaftsteuer unberücksichtigt. Das Betriebsleiterhaus ist als Familienheim bei der Vererbung unter Ehegatten erbschaftsteuerfrei.

Wollen Sie nun die Hofstelle (mit Betriebsleiterhaus) verkaufen, so entsteht aus dem Verkauf der Wirtschaftsgebäude und der anteiligen Hoffläche ein...