Kinderkleidung auf Basaren verkaufen?

Ich möchte auf Basaren und Flohmärkten selbst gestrickte und genähte Kinderkleidung verkaufen. Was muss ich als Altenteilerin hinsichtlich Gewerbe- recht und Steuern beachten?

Der Verkauf selbst genähter und selbst gestrickter Kinderkleidung auf Basaren bzw. Flohmärkten stellt ein Gewerbe dar, das Sie bei der Gemeinde anzumelden haben. Die Gemeinde unterrichtet dann das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt wird Ihnen einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung zusenden.

Weil Sie auch selbst genähte Kleidung verkaufen wollen, betätigen Sie sich als Schneiderin und wollen damit ein Handwerk ausüben. Der Damen- und Herrenschneider selbst ist ein...