Weisen Sie Ihren Notar darauf hin, dass sich die Rechtslage durch eine Entscheidung des höchsten Steuergerichtes, des Bundesfinanzhofs (BFH), geändert hat. Danach kann sich künftig die Erbengemeinschaft auch nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr so auseinandersetzen, dass jedes Mitglied der Erbengemeinschaft 1/3 des Betriebes ohne Aufdeckung von stillen Reserven, also ohne Steuerzahllasten, erhält. Die obersten Richter gehen in diesen Fällen von einer steuerpflichtigen Betriebszerschlagung aus!
Steuerlich am sichersten ist die Lösung, dass der Hof im Rahmen einer geschlossenen Vererbung an einen Erben übergeht und die weichenden Erben mit Geldvermögen oder privatem Vermögen abgefunden werden.
Wollen Sie Ihren Plan so umsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend, das Testament mit einem Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzureichen. Segnet das Amt den Plan ab, wären Ihre drei Kinder auf der sicheren Seite.
(Folge 11-2019)