Kinder als Erbengemeinschaft?

Unsere drei Kinder möchten unseren Hof nicht fortführen. Im Testament haben wir sie als Erbengemeinschaft eingesetzt. Nach unserem Tode sollen sie die Flurstücke nach unseren Vorgaben aufteilen. Besteht die Gefahr, dass das Finanzamt eine Betriebsaufgabe mit Aufdeckung der stillen Reserven annimmt? Der Notar meinte, wenn sie die Flächen drei Jahre halten, passiert nichts.

Weisen Sie Ihren Notar darauf hin, dass sich die Rechtslage durch eine Entscheidung des höchsten Steuergerichtes, des Bundesfinanzhofs (BFH), geändert hat. Danach kann sich künftig die Erbengemeinschaft auch nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr so auseinandersetzen, dass jedes...