Kfz-Steuer auf Zeit

Mit meinem steuerbefreiten Traktor transportiere ich gelegentlich Holz und Bau­stoffe für einen Nichtlandwirt. Ist es möglich, den Traktor für begrenzte Zeit zu versteuern?

Es ist nicht nur möglich, Sie sind sogar verpflichtet, einen aufgrund seiner land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung von der Kfz-Steuer befreiten Traktor nachzuversteuern, wenn Sie ihn zu anderen als land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken einsetzen.

Welche Einsatzzwecke von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, sind in § 3 Abs. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes aufgeführt. Dort heißt es:

"Von der Steuer befreit ist das Halten von Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen),...