Seit dem 13. Februar 2014 haben die Zollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern übernommen. Ab diesem Zeitpunkt werden daher bei den Finanzämtern keine Anträge auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung mehr angenommen und bearbeitet. Grund: Der Bund hat über die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer vom Land NRW übernommen. Erteilte Steuerbescheide und Befreiungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen behalten ihre Gültigkeit. Auch die bisherige Steuernummer bleibt erhalten.
Auch die Hauptzollämter stellen das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren um. Soweit Sie mit Ihrem Schlepper und Viehanhänger von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, müssen Sie dem Hauptzollamt das SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer nicht erteilen. Kurz: Sie müssen auf das Schreiben des Hauptzollamtes nicht antworten.