Keine Steuerbefreiung für Sattelauflieger

Vor ein paar Wochen habe ich eine Dolly-Achse und einen Auflieger zum Strohfahren gekauft. Beide Fahrzeuge waren beim Vorbesitzer steuerbefreit. Jetzt teilt mir das Hauptzollamt mit, dass ich die Dolly-­Achse mit grünem Kennzeichen fahren darf, den Auflieger aber nicht, Grund: Für Sattelanhänger bzw. Sattelzugmaschinen ist eine Steuerbefreiung gesetzlich nicht vorgesehen. Ist die Ablehnung der Steuerbefreiung rechtlich korrekt ist?

Dass der Vorbesitzer eine grüne Nummer erhalten hat, kann folgende Gründe haben:

1. Der Vorbesitzer hat den Sattel­auflieger über ein Zugfahrzeug versteuert (Anhängerzuschlag nach § 10 Kraftfahrzeugsteuergesetz, KraftStG).

2. Die Zulassung ist zu Zeiten erfolgt, in denen die...