Keine Steuerbefreiung für Sattelauflieger
Vor ein paar Wochen habe ich eine Dolly-Achse und einen Auflieger zum Strohfahren gekauft. Beide Fahrzeuge waren beim Vorbesitzer steuerbefreit. Jetzt teilt mir das Hauptzollamt mit, dass ich die Dolly-Achse mit grünem Kennzeichen fahren darf, den Auflieger aber nicht, Grund: Für Sattelanhänger bzw. Sattelzugmaschinen ist eine Steuerbefreiung gesetzlich nicht vorgesehen. Ist die Ablehnung der Steuerbefreiung rechtlich korrekt ist?