Kein Anspruch auf Mindestlohn?

Ich arbeite als Minijobberin mit sieben Stunden pro Woche im Einzelhandel. Zurzeit verdiene ich 7,50 € pro Stunde. Mein Chef hat jetzt angedeutet, dass er den Mindestlohn ab Januar 2015 in Höhe von 8,50 € nicht bezahlen könne, weil das Geschäft das nicht hergeben würde. Darf er uns den Mindestlohn vorenthalten? Gibt es im Einzelhandel Ausnahmen?

Ihr Chef ist ab 1. Januar 2015 verpflichtet, Ihnen mindestens 8,50 € brutto für jede Arbeitsstunde zu zahlen. Sie hätten nur dann keinen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen würden. Zudem hätten Sie für die ersten sechs Monate eines Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf den...