Kaufvertrag kam nicht zustande

Von einem Berufskollegen wollte ich Wald kaufen, mündlich waren wir uns einig. Der Wald ist Teil einer größeren Parzelle, zu der auch Acker gehört. Deshalb habe ich mit seiner Zustimmung einen Vermesser beauftragt. Nachdem der Notar den Vorvertrag ausgearbeitet hatte, teilte der Berufskollege mit, dass er doch nicht verkaufen wolle. Kann ich Ersatz für die verauslagten Kosten fordern?

Um einen Anspruch auf Eigentumsübertragung zu haben, bedarf es eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Eine mündliche Einigung reicht bei Grundstücken nicht aus.

Selbst wenn Sie sich mit dem Berufskollegen mündlich einig waren, dass ein bestimmtes Grundstück verkauft werden sollte, so ist dies erst rechtsverbindlich, wenn der Notar den Kaufvertrag beurkundet.

In Ihrem Fall wäre allerdings zu prüfen, was für einen „Vorvertrag“ Sie beim Notar geschlossen haben. Denkbar ist, dass zwei Vertragsparteien bei einem Notar beurkunden...