Kann Frau oder Tochter pachten?

Ich bin Nebenerwerbslandwirt (8 ha Wald, 10 ha Grünland). Im Mai 2014 werde ich mit 64 vorzeitig in Rente gehen. Laut WLV-Kreisverband soll ich als Rentner 141 €/Monat an die LKK zahlen. Kann ich den Hof an meine Frau (nicht berufstätig) oder an meine Tochter (berufstätig) verpachten?

Die Mindestgröße für die Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) beträgt 8 ha LN (Acker, Grünland) oder 75 ha FN (Forst). Sie sind deshalb grundsätzlich bei der LKK versicherungspflichtig. Da Sie derzeit hauptberuflich als Arbeitnehmer beschäftigt sind, tritt die Versicherungspflicht hinter der Versicherungspflicht in der allgemeinen Krankenversicherung (etwa AOK, TK, Barmer GEK) zurück.

Anders wird dies, sobald Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Dann lebt die Versicherungspflicht bei der LKK auf und Sie haben einen...