Betriebe, die eine selbst bewirtschaftete Fläche bis 20 ha besitzen, werden als 13a-Landwirte vomFinanzamt veranlagt. Das Gesetz sieht dafür einen pauschalen Gewinnansatz von 350 €/ha vor. Zusätzlich zu diesem Grundbetrag müssen Sie die Pachterlöse erklären und versteuern. An dem Vorgehen des Finanzamtes können wir daher nichts aussetzen.
Ist Ihnen die Veranlagung als 13a-Landwirt zu teuer oder lästig, können Sie gegenüber dem Finanzamt beantragen, im Wege einer (einfachen) Einnahmen-Überschuss-Rechnung veranlagt zu werden. Bitte bedenken Sie dabei, dass diese Erklärung elektronisch an das Finanzamt zu schicken ist. Den Antrag für das Wirtschaftsjahr 2018/19 müssten Sie bis zum 30. Juni 2020 beim Finanzamt schriftlich einreichen.
(Folge 50-2019)