Jagdgeld: Wann ist Anspruch verjährt?

Bereits im Jahr 2000 habe ich Wald (2,2 ha) gekauft. Erst für 2013 soll ich allerdings meinen Anteil an der Jagdpacht erhalten, nachdem ich dem Geschäftsführer unserer Jagdgenossenschaft im vergangenen Herbst einen Auszug aus dem Kataster vorgelegt habe. Für wie lange kann ich das Jagdgeld nachfordern? Verjähren derartige Ansprüche nach drei oder erst nach zehn Jahren?

Der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Jagdgeldes unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren nach § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Da fast ausnahmslos alle Grundstücke im ländlichen Raum von der gesetzlichen Pflicht zur Bejagung erfasst sind, muss ein Grundstückseigentümer auch wissen, dass er Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und...