Jagd steuerlich wie behandeln?

2012 habe ich meinen Betrieb sowie die verpachteten Flächen meinem Sohn übertragen. Für einen Teil der Flächen (Eigenjagd) habe ich mir einen Nießbrauch eintragen lassen und das Recht zur Ausübung der Jagd vorbehalten. Gesamtgröße der Jagd 600 ha; davon sind 150 ha Angliederungsflächen und 200 ha von der Jagdgenossenschaft gepachtete Flächen. Wie muss ich die Eigenjagd steuerlich behandeln?

Übertragen Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb unentgeltlich als Ganzes auf den Sohn und behalten sich den unentgeltlichen und lebenslangen Nießbrauch an einem oder mehreren einzelnen Grundstücken vor, so kann dies mit der Betriebsübergabe zu einer Zwangsentnahme dieser Grundstücke führen. Dies ist dann der Fall, wenn das Wirtschaftsgut dauerhaft der betrieblichen Nutzung durch den Sohn entzogen ist. Kurz: Es kommt auf die Ausformulierung im Übergabevertrag an, vor allem, ob die Pachterlöse dem Sohn zustehen und damit diese Flächen bei ihm...