Die Gewinnermittlung für 13a-Landwirte wurde mit dem Wirtschaftsjahr 2015/16 grundlegend umgestellt. Nach neuer Rechtslage sind die gezahlten Pachten nicht mehr abzugsfähig. Über die neue 13a-Besteuerung hat das Wochenblatt ausführlich in Folge 8/2015 berichtet.
Bis einschließlich dem Wirtschaftsjahr 2014/15 sah die Besteuerung anders aus. Nach altem Recht konnten Sie die gezahlten Pachtzinsen als Betriebsausgabe geltend machen. Wir vermuten, dass Sie einen Grünlandbetrieb bewirtschaften, mit dem Wirtschaftsjahr 1. Mai bis 30. April. Damit würde die im Juni 2015 gezahlte Pacht bereits in das (neue) Wirtschaftsjahr 2015/16 fallen und nicht mehr abzugsfähig sein.