Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bodenschatz steuerfrei verkauft werden. Das ist der Fall, wenn der Bodenschatz, etwa Kies, von einem Abbauunternehmer erworben wird und im Kaufvertrag eine Kaufpreisaufteilung für den (steuerpflichtigen) Verkauf des Grund und Bodens und den (steuerfreien) Verkauf des Bodenschatzes vorgenommen wird.
Soweit der steuerpflichtige Teil des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen betroffen ist, können Sie Steuerfreiheit erzielen, indem Sie den Gewinn auf den Erwerb von anderen Grund und Boden oder Wirtschaftsgebäuden übertragen. Eine Übertragungsmöglichkeit auf Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sieht das Gesetz derzeit nicht vor. Eine PV-Anlage ist eine sogenannte Betriebsvorrichtung.
(Folge 38-2018)