Zunächst möchte ich Ihre Fragestellung präzisieren. Sie schreiben zwar von Bargeld, jedoch hat Ihnen die Versicherung den Betrag sicherlich nicht in Münzen und Scheinen ausgehändigt. Sie meinten sicher Buchgeld, also z. B. dass das Geld jetzt auf Ihrem Girokonto oder einem Tagesgeldkonto liegt.
Wenn ich auf diese Fakten meine Empfehlung aufbauen darf, möchte ich auf alle Fälle eine breite Streuung dieser nicht unerheblichen Summe auf verschiedene Anlageklassen empfehlen. Ganz nach dem Motto „Wer gut streut, der fällt nicht“.
Wie diese Streuung jedoch konkret aussieht, hängt von einer Vielzahl konkreter Gegebenheiten wie z. B. Ihrem Lebensalter, dem Vorhandensein sonstigen Vermögens bzw. von Schulden, Ihren Zielen und Ihrer Risikoneigung ab. Mit anderen Worten: Ihre Frage richtet sich auf die Optimierung der Anlage aus der Versicherungszahlung.
Diese Frage ist zu eng gestellt – ich würde Ihnen einen „Bärendienst“ erweisen, wenn ich diese beantworten würde. Vielmehr sollten Sie Ihr Gesamtvermögen als Ganzes möglichst ertragsbringend und risikooptimiert anlegen und nicht nur dieses – wenn auch großes – Teilvermögen.
Ich bin mir klar, dass ich mit meinem Hinweis Ihr Problem größer gemacht habe, anstatt Ihnen die ersehnte schnelle Lösung zuzurufen.
Jedoch ist die Lösung gar nicht so schwer, wenn Sie nur eine ungefähre Bestandsaufnahme Ihres Gesamtvermögens machen. Und dabei unterscheiden, welche Teile inflationsgefährdetes Geldvermögen und welche inflationssicheres Sachvermögen darstellen.
Es gibt ein überraschend einfach zu handhabendes Instrument, mit dem Sie diese Übersicht selbst herstellen können, nämlich die Privatbilanz. Das ist weniger kompliziert als es klingt und es ist völlig ausreichend, wenn Ihre Privatbilanz so ganz grob stimmig ist – es kommt keineswegs auf den letzten Euro an.
Wenn Sie Ihre Optimierung bereits früher vornehmen wollen, haben Sie zwei weitere Optionen. Entweder Sie machen sich selbst schlau, indem Sie ein Fachbuch lesen. Wenn Sie wenig Zeit haben und sich lieber von einem „Finanzanwalt“ helfen lassen wollen, empfehle ich Ihnen einen Berater auf Honorarbasis, also entweder einen unabhängigen Honorar-Anlageberater § 93 Abs. 1 WpHG oder Honorar-Finanzanlageberater nach § 34 h GewO.
Keinesfalls sollten Sie sich von den Empfehlungen provisionsfinanzierter Vertriebsmitarbeiter von Kreditinstituten, Bausparkassen oder Versicherungen leiten lassen, da Sie dort mit Sicherheit kostenintensive und renditearme Produkte unter dem Gesichtspunkt der Provisionsmaximierung empfohlen bekommen. Das Ergebnis einer solchen eigennützigen Verkaufsberatung kann leider schlechter sein, als wenn Sie Ihr Geld einfach auf zinslosen Konten „herumliegen“ lassen.
(Folge 42-2020)