Hohe Rechnung bezahlen?

Mitte 2013 hatte ich den Steuerberater gewechselt. Der neue Berater meinte, die Jahresgebühren würden 1.200 bis 1.500 € betragen. Den Jahresabschluss 2013/14 zögerte er bis zuletzt hinaus. Dann präsentierte er mir eine Rechnung von 3.800 €. Es seien 23 Beratungsstunden angefallen, so seine Auskunft. Muss ich die Rechnung bezahlen?

Für einen landwirtschaftlichen Betrieb müssen Sie in einfach gelagerten Fällen, also ohne Betriebsteilungen und ohne eine Tierhaltungskooperation, mit drei „Gebührenblöcken“ rechnen, nämlich für:

  • die laufende Buchführung,
  • den steuerlichen Jahresabschluss und
  • die Einkommensteuererklärung.

Für die meisten Tätigkeiten können Steuerberater, wie übrigens auch Rechtsanwälte, Gebühren nach dem Gegenstandswert verlangen. Einschlägig ist die Steuerberatervergütungsverordnung. Die Berechnung für die laufende Buchführung und den Jahresabschluss erfolgen in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird die Gebühr ermittelt, die auf die maßgebliche Betriebsfläche entfällt. Im zweiten Schritt ist der Jahresumsatz maßgeblich. Die Gebühr für die...