Hofübertragung auf Neffen

Leserfrage: Wie stellt sich die Übertragung des Hofes durch den Onkel steuerlich dar?

Wochenblatt-Leser Justus F. in fragt: Ich möchte den Hof meines Onkels übernehmen (Wohnhaus, Stallgebäude, 12 ha Land und 5 ha Wald). Der Hof ist nicht mehr in der Höfeordnung. Geplant ist eine Schenkung mit eingetragenem Nießbrauchrecht für eine Einliegerwohnung im Haus, die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und die Flächen (Einnahmen aus Pacht und Holzverkäufen). Da ich vorhabe, alle Gebäude zu renovieren, werde ich viel Geld und Zeit investieren und möchte die Besitzverhältnisse gerne klären. Zu welcher Vorgehensweise raten Sie mir aus steuerlicher Sicht?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, nimmt Stellung: Wird der landwirtschaftliche Betrieb Ihres Onkels zur Größe von 12 ha Land und 5 ha Wald lebzeitig an Sie übertragen oder von ihm vererbt, so sind die land- und forstwirtschaftlichen Flächen Erbschaft- und Schenkungsteuer-begünstigungsfähig. Das heißt, werden nach dem Zeitpunkt der Hofübergabe bzw. des Erbgangs die Flächen sieben Jahre lang nicht vollständig oder...