Hofstelle verkaufen

Leserfrage: Ich habe zwei Höfe im Sinne der Höfeordnung geerbt, die vom Landwirtschaftsgericht zusammengeführt wurden. Kann ich die eine Hofstelle zum Verkehrswert verkaufen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen?

Wochenblatt-Leser Dominik A. in I. fragt: Im Jahr 2017 habe ich zwei Höfe im Sinne der Höfeordnung geerbt, deren Flächen direkt aneinander angrenzen. Zwischenzeitlich hat das Landwirtschaftsgericht die Höfe ohne meine Zustimmung zusammengeführt. Kann ich die eine Hofstelle zum Verkehrswert verkaufen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Werden beide Höfe wie in...