Beabsichtigen Sie, Ihren 6 ha großen Eigentumsbetrieb wie beschrieben auf Ihre beiden Töchter zu vererben, so käme es zu einer Betriebszerschlagung. Die Betriebszerschlagung würde zur Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven führen, das heißt, der Verkehrswert (steuerlich gemeiner Wert) der Flächen und der Betriebsgebäude würde der Besteuerung zugrunde gelegt. Für die steuerliche Betriebsaufgabe stehen Ihnen ein Freibetrag bis zu 45.000€ und ein ermäßigter Steuersatz zur Verfügung.
Wollen Sie die Betriebsaufgabe vermeiden, so gibt es verschiedene Möglichkeiten. Denkbar ist, dass die Töchter eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und wie beschrieben jede der Töchter Flächen bzw. 1 ha mit dem Altenteilerhaus als sogenanntes Sonderbetriebsvermögen zu Eigentum erhalten. Im zweiten Schritt können sich dann die Töchter ohne Steuerzahllasten auseinandersetzen. Am Ende würden beide Töchter steuerliches Betriebsvermögen erhalten.
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