Hof unter Kindern aufteilen?

Damit es später keinen Streit gibt, wollen wir jetzt schon den Hof und die Flächen unter unseren drei Kindern aufteilen. Ein Kind soll das Haus und die Hoffläche bekommen, den beiden anderen wollen wir Flächen übertragen. Für uns soll ein Nießbrauchrecht eingetragen werden. Unser Nebenerwerbs­hof ist nicht in der Höfeordnung. Mit der Übertragung wollen wir die Landwirtschaft nicht steuerlich aufgeben. Worauf müssen wir achten?

Wird der Hof (mehr als 90 % der Fläche) an ein Kind übertragen, werden aufgrund der „Fußstapfentheorie“ die Buchwerte übernommen. Mit anderen Worten: Durch die Übergabe des Betriebes kommt es nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven.

Etwas anderes würde dann gelten, wenn der Hof auf drei Kinder aufgeteilt wird: Erhält ein Kind den Hof (Haus- und Hoffläche) und die anderen beiden jeweils Flächen, kommt es zur Betriebszerschlagung, das heißt, der Betrieb wird steuerpflichtig vom...