Hof übernehmen?

Ein Landwirt, 83, Junggeselle, der nicht mit uns verwandt ist, hat mir Folgendes angeboten: Ich soll seinen Hof, 18 ha, mit allen Gebäuden erben. Wir sollen ihn bis zum Tod pflegen und für seine Beerdigung sorgen. Alle Flächen sind verpachtet. Müssen wir Erbschafts- oder Grunderwerbssteuern bezahlen?

Erben Sie einen Hof von einem nicht verwandten oder nicht verschwägerten Berufskollegen, fällt der Erwerb in die Steuerklasse III mit einem persönlichen Freibetrag von 20.000 €. Die landwirtschaftlichen Flächen, der Wald, die Hofstelle (Wirtschaftsgebäude) sowie das lebende und tote Inventar werden bei der Erbschaftsteuer jedoch verschont. Das heißt, wenn Sie die Flächen bzw. die Hofstelle sieben Jahre lang nicht veräußern...