Hof sieben Jahre behalten?

Ich bin 76 und habe den Hof vor fünf Jahren von meinem verstorbenen Mann geerbt. Jetzt möchte ich den 22 ha großen Hof an meine Kinder vererben. Ein Sohn bewirtschaftet zwei Drittel der Fläche, der Rest ist verpachtet. Muss ich den Hof fünf oder sieben Jahre nach dem Erbfall behalten?

Erbschaftsteuerlich ist auch innerhalb der Behaltensfrist von fünf bzw. sieben Jahren die Weitergabe des Hofes unschädlich. Voraussetzung dafür ist, dass der Hof unentgeltlich und ohne Vereinbarung der sonst üblichen Altenteilsleistungen wie Rente und Wohnrecht übertragen wird. Wollen Sie hingegen auf das...