Sie sind Eigentümer eines Resthofes zur Größe von 3,5 ha. Verkaufen Sie heute davon 2 ha und überführen Sie die restliche Fläche ins Privatvermögen, so ist das nur möglich, wenn Sie die nicht verkaufte Fläche nicht selbst bewirtschaften, sondern verpachtet haben. Mit dem Verkauf und der Überführung der Fläche ins Privatvermögen haben Sie eine steuerlich begünstigte Betriebsaufgabe verwirklicht.
Für die begünstigte Betriebsaufgabe sieht das Gesetz einen Freibetrag bis zu 45.000 € vor und die Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz. Die heute nicht verkaufte Fläche von 1,5 ha wäre dann Privatvermögen. Der Verkauf innerhalb von zehn Jahren löst eine weitere Einkommensteuer aus und zwar aus einem privaten Veräußerungsgeschäft.
Dazu ein Beispiel: Sie überführen heute die Fläche mit 3,50 €/m2 in das Privatvermögen. Später verkaufen Sie diese Fläche für 4 €/m2. Damit müssten Sie später 0,50 €/m2, also 5000 €/ha, versteuern.