Der verpachtete Betrieb in Größe von 5 ha ist ein sogenannter ruhender Betrieb, der sich – wie Sie richtig ausführen – im Betriebsvermögen befindet. Übertragen Sie den Betrieb einschließlich der Hofstelle auf Ihren Enkel, ist dies einkommensteuerlich unproblematisch. Der Enkel führte die steuerlichen Buchwerte fort.
In der Schenkungsteuer fällt der Enkel in die Steuerklasse I mit einem persönlichen Freibetrag von 200.000 €. Hofstelle, Wirtschaftsgebäude, Ackerland und das lebende und tote Inventar (soweit vorhanden) unterliegen einer Verschonung. Das bedeutet: Verkauft Ihr Enkel den Hof nicht innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung, entsteht keine Schenkungsteuer.
Etwas anderes gilt für das mit übertragene private Wohnhaus. Dafür sollte der persönliche Freibetrag des Enkels von 200.000 € ausreichen.
(Folge 2-2020)