Die effektivste Form der Absicherung Ihrer Tochter besteht darin, dass sie Miteigentümerin des Grundstückes wird. Mit dem Bau des Hauses wird alles, was mit dem Grundstück fest verbunden wird (Gebäude), Eigentum desjenigen, der Eigentümer des Grundstücks ist. Wir gehen davon aus, dass die Eltern des Freundes das Baugrundstück an ihren Sohn übertragen werden. Nach Errichtung des Wohnhauses wird das Grundstück mit dem Haus dann dem Freund Ihrer Tochter gehören.
Wie könnten Sie bzw. Ihre Tochter die Zahlung für den Hausbau absichern? Ihre Tochter sollte Miteigentümerin des Grundstücks werden, und zwar nach den Anteilen, die sie für den Hausbau eingebracht hat.
Beispiel: Der Freund bringt das Baugrundstück im Wert von 50.000 € ein. Sie unterstützen Ihre Tochter mit 30.000 €. Das junge Paar nimmt zur Errichtung des Hauses gemeinschaftlich einen Kredit über 160.000 € auf (wirtschaftlich gesehen bringt damit jeder 80.000 € ein), Ihre Tochter hat Ersparnisse von 7.000 €, der Freund von 13.000 €. Damit kämen 260.000 € zusammen als Wert von Grundstück und neu errichtetem Haus.
Auf den Freund entfielen in unserem Beispiel 143.000 € (50.000 € + 80.000 € + 13.000 €), auf Ihre Tochter 117.000 € (30.000 € + 80.000 € + 7.000 €). Das entspricht einer Aufteilung von 55 % für den Freund, 45 % bei Ihrer Tochter.
Ihre Tochter wäre demnach fair abgesichert, wenn ihr der Freund 45 % des Grundstücks übertragen würde. Im Grundbuch wären die beiden dann als Miteigentümer eingetragen mit 55 % bei dem Freund und 45 % bei Ihrer Tochter.
Sollte das nicht gewollt sein, wäre es möglich, dass beide einen Darlehensvertrag schließen, der belegt, dass Ihre Tochter (im Beispiel 117.000 €) eingebracht hat. Zusätzlich müsste der Rückzahlungsanspruch Ihrer Tochter im Grundbuch des Hauses durch Eintragung einer Grundschuld gesichert werden.
Dieses Modell hätte allerdings den Nachteil, dass Ihre Tochter an Wertsteigerungen des Hauses nicht teilnehmen würde. Fair wäre das erstgenannte Modell.
(Folge 16-2020)