Haus erst verkaufen, dann Erlös vererben?

Leserfrage: Das Finanzamt teilte uns mit, unser Betrieb sei seit 1975 kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr. Wie können wir bei der Übertragung auf den Sohn Steuern sparen?

Wochenblatt-Leser Franz V. in B. fragt: Wir möchten unser Wohnhaus und die landwirtschaftlichen Flächen, seit 1969 verpachtet, an unseren Sohn übertragen. Der will das Haus verkaufen und die Flächen behalten. Das Finanzamt teilte uns mit, unser Betrieb sei seit 1975 kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr. Wie können wir bei der Übertragung Steuern sparen?

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Haben weder Sie noch Ihre Erblasser eine Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklärt, so gilt der Betrieb als fortgeführt. Das heißt, er befindet sich im steuerlichen Betriebsvermögen. Aus dem...