Haftungsbescheid Umsatzsteuer? Unbedingt Einspruch erheben

Leserfrage: Wie soll ich auf den Haftungsbescheid über Umsatzsteuer des Finanzamtes reagieren?

Wochenblatt-Leser Rudolf H. aus V. ist Schweinemäster. Das Finanzamt hat ihm einen Haftungsbescheid über Umsatzsteuerbeträge in Höhe von 200  000 € zugestellt – ohne Vorankündigung – und wirft ihm Steuerhinterziehung vor. Dabei geht es um Steuerschulden eines anderen Unternehmens, für die er haften soll. Wie soll er sich verhalten?

Gerwin Schlegel, Steuerberater, RGJ, Düsseldorf, nimmt Stellung: 1. Die Finanzverwaltung hat in einer Vielzahl von Fällen Haftungsbescheide an Mastbetriebe erlassen, ohne diese einzeln vorzu­warnen. Ursache: Das Finanzamt befürchtet, dass die Ansprüche andernfalls verjähren könnten.

Verdacht auf Steuerhinterziehung...