Grundsteuererklärung: Wirtschaftswege zuordnen

Leserfrage: Laut Liegenschaftskataster haben wir 500 m2 Wirtschaftsweg. Welcher Nutzung muss die Fläche in der Grundsteuer­erklärung zugeordnet werden?

Wochenblatt-Leser Simon U. fragt: Laut Liegenschaftskataster haben wir 500 m2 Wirtschaftsweg. Kann ich diese Fläche in der Grundsteuer­erklärung der Nutzungsart „Landwirtschaftliche Nutzung“ ­zuordnen oder auch als „Unland“ einstufen?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Laut Bewertungsgesetz (BewG) sind Wirtschaftswege der Hoffläche...