Grundsteuererklärung: Neue Ertragsmesszahl

Leserfrage: Welche Ertragsmesszahl sollte ich bei der Grundsteuererklärung angeben?

Wochenblatt-Leserin Martin N. in U. fragt: Bei der Grundsteuerreform wird nach den Ertrags­mess­zahlen (EMZ) gefragt. In meinem Einheitswert­bescheid des Finanzamtes aus dem Jahr 1974 wird die EMZ für Ackerland mit 60 und für Grünland mit 40 angegeben. In GEO Basis NRW wird die Zahl für die Flächen drei- bzw. vierstellig. Wie kommt das? Was muss ich angeben?

Rebecca Kopf, Redaktion, gibt Auskunft: Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Produkt einer Landwirtschaftlichen Fläche bzw. landwirtschaftliche Teilflächen eines Flurstücks (Ar = 100 m²) und der ermittelten...


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