Grundsteuererklärung: Haus, Stall, Scheune zuordnen

Leserfrage: Wir betreiben keine Landwirtschaft. Haus, Stall und Scheune stehen auf einem Flurstück (8000 m2). Welcher Grund und Boden wird dem Wohnhaus und welcher Stall und Scheune zugeordnet?

      Wochenblatt-Leser Hubert A. fragt: Wir betreiben keine Landwirtschaft mehr. Haus, Stall und Scheune stehen auf einem Flurstück (8000 m2). Welcher Grund und Boden wird dem Wohnhaus und welcher dem Stall und der Scheune zugeordnet?

Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Gehen Sie bei der Zuordnung folgendermaßen vor:

  • Nehmen Sie das Flurstück (8000 m2) und ziehen die Fläche für den Grund und Boden für das „Wohnen“ ab. Zur Fläche „Grund und Boden Wohnen“ gehören alle Gebäude und -teile, Stellplätze, Garagen und Gartenflächen, die dem Wohnen oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.
  • Kleiner Exkurs: Mit der Reform der Grundsteuer werden diese Teile dem...


Mehr zu dem Thema