Gräben und Teiche in der Grundsteuererklärung

Leserfrage: Wie kann ich „Graben, Bach, Teich, Gewässerbegleitfläche, Fahrweg“ usw. als Nutzungsart bei den einzelnen Flurstücken zuordnen und bei ELSTER eingeben?

Wochenblatt-Leser Michael H. in A. fragt: Bei den Angaben zu den Flurstücken im ELSTER-Programm kann ich „landwirtschaftliche Nutzung, forstwirtschaftliche Nutzung und Hofstelle“ anklicken. Wie kann ich „Graben, Bach, Teich, Gewässerbegleitfläche, Fahrweg“ usw. als Nutzungsart bei den einzelnen Flurstücken zuordnen und bei ELSTER eingeben?

Rebecca Kopf, Redakteurin des Wochenblattes, antwortet: Eine land- und forstwirtschaftliche Fläche wird bei der Wertermittlung im Rahmen der Grundsteuer entweder einer Nutzung oder einer Nutzungsart zugeordnet. Wir gehen bei der Antwort auf das Ergebnis einer möglichen Sachdatenabfrage zu einer Adresse für die Grundsteuer A über das Portal grundsteuer-geodaten.nrw.de ein und geben eine allgemeine Auskunft ab.

Der Aufbau und die Daten im Sachdatenauszug orientieren sich an der Erklärungsabgabe in ELSTER. Im Sachdatenauszug ist die Kategorie „Nutzung nach § 234 BewG (Bewertungsgesetz)“ zu finden. Diese ist spezifisch auf die Land- und Forstwirtschaft und die Feststellungserklärung angepasst. Hier findet eine Aufteilung nach der Nutzung statt....