Für die gewählten Delegierten ist der Fall klar: Sie werden als Abgeordnete nach den Regeln, die sich das EU-Parlament gegeben hat, bezahlt. Anders ist es vor der Wahl: Die Kandidatur ist ein ehrenamtlicher Einsatz und wird grundsätzlich nicht entlohnt. Allerdings entstehen Aufwendungen etwa für Fahrtkosten, Saalmieten, Druckschriften, Infostände usw. Wie das im Einzelnen finanziert wird, ist Sache der Kandidaten und ihrer Parteien. Wir haben uns bei den NRW-Landesverbänden der fünf stärksten im EU-Parlament vertretenen Parteien erkundigt. Drei haben geantwortet:
- FDP: „Die Kandidatinnen und Kandidaten der Freien Demokraten haben alle ehrenamtlich kandidiert. Für diesen großen Einsatz für die Freien Demokraten, letztlich aber auch für unsere Demokratie, sind wir ihnen sehr dankbar. Finanzielle Zuwendungen für Kandidatinnen und Kandidaten gibt es im Übrigen auch grundsätzlich in anderen Wahlkämpfen nicht.“
- SPD: „Die Kosten des Wahlkampfes (Plakate, Druckschriften, Infostände, Medienarbeit etc.) werden von den am Wahlkampf beteiligten Gliederungen (unter anderem Bundespartei, Landesverband, Unterbezirke, Ortsvereine) der SPD finanziert.“
- Bündnis 90/Die Grünen: „Die Kandidat*innen aus NRW wurden grundsätzlich finanziell nicht unterstützt. Allerdings wurden die Reisekosten zu Veranstaltungen, welche vom Landesverband koordiniert wurden, auf Antrag ersetzt. Im Einzelfall gab es ebenfalls finanzielle Unterstützung für Sachausstattung und Schulungen. Eine Kompensation eines möglichen Verdienstausfalls ist nicht erfolgt.“