Gewinn weiter nach 13a ermitteln?

Ich bewirtschafte 5,2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche im Nebenerwerb, davon möchte ich 1,7 ha Weide verpachten. Steuerlich werde ich als 13a-Landwirt veranlagt. Was muss ich steuerlich beachten?

Um die Gewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz (EStG) durchführen zu können, müssen Sie einen Teil Ihrer landwirtschaftlichen Flächen selbst bewirtschaften. Beträgt Ihre Nutzfläche 5,2 ha, so ist es unschädlich, wenn Sie einen Teil davon...