Gewinn nach § 13a ermitteln?

Ab März 2017 werde ich meine Altersrente beziehen. Zum 1. Oktober 2016 habe ich bereits 25 ha Acker verpachtet, 5 ha Weide am Hof will ich weiter bewirtschaften. Heute lasse ich den Gewinn nach der Buchführung ermitteln. Kann ich als Rentner nach § 13a wechseln? Müssen Gebäude, Vieh und Maschinen bei einem Wechsel neu bewertet werden, sodass unter Umständen ein Übergangsgewinn entsteht?

Mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb bleiben Sie so lange buchführungspflichtig, bis das Finanzamt feststellt, dass die Vo­raussetzungen für die Buchführungspflicht (Umsatz von mehr als 600.000 €, selbst bewirtschaftete Fläche mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 € oder Gewinn von mehr als 60.000 € im...