Gesamter Hof ins Privatvermögen?

Mein Vater bezog ab 1975 Landabgaberente. Mit Ausnahme der Hofstelle und 3000 m2 Weide am Hof hatte er alle Flächen bis zu seinem Tod (1981) verpachtet. 2015 übertrug ich (Erbin, 64) Hofstelle und Weide auf den Sohn und behielt 2,5 ha zurück. Das führte dazu, dass ich 8.500 € Einkommensteuer zahlen muss. Die Buchstelle sagt, man könne nur den gesamten Betrieb ins Privatvermögen überführen, aber nicht einzelne Parzellen.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der nicht mehr selbst bewirtschaftet wird, ist ein ruhender Betrieb. In diesem Falle können Sie einzelne Flächen ins Privatvermögen überführen. Entsteht durch die Entnahme der Flächen aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ein steuerpflichtiger Gewinn, was in der Regel der Fall ist, so ist er nicht begünstigt, sondern als laufender...