Es ist eine kluge Entscheidung, für Ihre Kinder kleine Geldbeträge sowie unregelmäßige Einmalbeträge vorteilhaft anlegen zu wollen.
Diese Bedingungen sollten erfüllt sein:
- Die Anlage sollte einfach sein und wenig Mühe machen.
- Die regelmäßigen monatlichen Sparbeiträge sollten automatisch abgebucht werden. Dann vergisst oder verschiebt man es auch nicht.
- Der Sparprozess sollte kostenarm (kostenfrei) erfolgen. Gerade bei kleinen Sparbeiträgen schlagen Mindestgebühren oder andere fixe Kosten sehr stark zu Buche.
- Die Risiken der Anlage sollten leicht verstehbar und Ihrem Anlageziel angemessen sein. Vorübergehende Kursschwankungen sollten jedoch akzeptiert werden.
- Das Kind sollte den Sparprozess mitverfolgen können. Das schult dessen Verständnis von Eigenvorsorge und Vermögensbildung.
Ihr Konzept hat zwei Bausteine:
- Ein auf Euro lautendes Verrechnungskonto, welches in der aktuellen Nullzinswelt leider renditelos ist, dafür aber auch keine Kursrisiken mit sich bringt.
- Ein Depot, in dem Sie für das Kind ein renditestarkes und kostenarmes Anlageprodukt ansparen, welches aber Kursrisiken hat.
So setzen Sie diese Anforderungen um:
1. Schritt: Sie eröffnen ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes. Dieses sollte unbedingt kostenfrei sein. Paten oder Großelternbenötigen hierfür das Einverständnis der Eltern. Zu dem Wertpapierdepot gehört zwangsläufig das oben genannte kostenlose Verrechnungskonto.
Anmerkung: Falls Ihre derzeitige Hausbank kein kostenloses Depotkonto oder keinen kostenfreien bzw. kostenarmen ETF-Sparplan anbietet, eröffnen Sie das kostenlose Depot bei einem der vielen Anbieter kostenloser Depotkonten. Ein gebührenpflichtiges Depot für das Kind ergibt keinen Sinn. Die Gebühren würden die – angesichts der kleinen Sparbeiträge – zarten Erträge übersteigen.
2. Schritt: Richten Sie einen Dauerauftrag ein, der den monatlichen Sparbeitrag (20 €) auf das Verrechnungskonto des Wertpapierdepots überträgt.
3. Schritt: Den überwiegenden Teil des Geldes verwenden Sie dann für einen aktienbasierten Sparplan beispielsweise auf Basis preiswerter, börsenfähiger Indexfonds (Exchange Traded Funds, kurz ETFs). So könnten Sie beispielsweise vierteljährlich 50 € in einen ETF-Sparplan investieren. Somit bleiben jeweils 10 € auf dem wahrscheinlich unverzinsten Verrechnungskonto zurück. Auch die Sonderzahlungen werden auf das Verrechnungskonto überwiesen und füllen dessen Kontostand.
Die empfohlene Vorgehensweise hat mehrere Vorteile: Erstens haben Sie den Vorteil der Aufteilung in einen risikofreien (Verrechnungskonto) und einen risikobehafteten, dafür jedoch renditestarken Teil (Depot). Zweitens müssen Sie nicht die kleinen monatlichen Sparraten (20 €) direkt in eine ETF-Anlage umsetzen, sondern können in größeren Intervallen, etwa vierteljährlich, und mit abweichenden Beträgen in die rentablen Anlagen investieren.
Den richtigen ETF fürs Kind auswählen:
Ich darf keine konkrete Produktempfehlungen geben. Jedoch rate ich zu einem ETF, der erstens sehr kostengünstig (unter 0,25 % jährliche Kosten) und zweitens möglichst breit streuend in Aktien vieler Länder, Währungen, Branchen und Größenklassen ist. Die von Ihnen gewählte Depotbank bietet hierzu wahrscheinlich mehrere kostenlose ETF-Sparpläne an. Konkrete Produktempfehlungen finden Sie in der Zeitschrift „Finanztest“ von Stiftung Warentest.
(Folge 49-2020)