Nein, der Vermerk auf einem Zettel reicht nicht aus. Würde nämlich Ihre Schwiegermutter pflegebedürftig und könnte sie die anfallenden Kosten nicht aus eigenen Einnahmen bestreiten, müsste sie auch ihr Vermögen einsetzen. Bis auf einen Schonbetrag von 2.600 € müsste Ihre Schwiegermutter das auf ihren Spar- und Girokonten liegende Geld einsetzen.
Will sie für ihre Beerdigung vorsorgen, sollte Ihre Schwiegermutter einen „Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag“ mit einem Bestattungsunternehmen abschließen. Damit wird die Bestattung vertraglich und „treuhänderisch“ geregelt. Sozialhilferechtlich wird diese Zahlung nicht infrage gestellt, soweit sie sich in einem angemessenen Umfang bewegt. Ihre Schwiegermutter sollte sich an ein Bestattungsunternehmen vor Ort wenden. Es gibt verschiedene Treuhandverträge, die je nach Leistungsumfang kosten.