Nach der Vereinbarung finanzieren Sie dem Käufer den Restkaufpreis auf einen Zeitraum von 15 Jahren und 3 Monaten. Ihr Anliegen, das Inflationsrisiko abzusichern, ist berechtigt, denn im Laufe der Zeit werden Sie mit den 3000 € monatlich nicht dasselbe kaufen können wie zum heutigen Zeitpunkt. Anders ausgedrückt: Würden Sie den Restkaufpreis von 550.000 € heute auf einmal erhalten, könnten Sie das Geld zinsenbringend anlegen. Diese Möglichkeit haben Sie bei der Ratenzahlung nicht.
Den Geldwertverlust können Sie wie folgt ausgleichen: Sie müssen im Kaufvertrag regeln, dass die monatliche Rate entsprechend dem Verbraucherpreisindex wertgesichert wird. Sie können zum Beispiel vereinbaren, dass die monatliche Rate jährlich angepasst wird, möglich ist auch eine monatliche Anpassung nach Entwicklung des Index. Zwar müssen Sie im zweiten Fall häufiger nachrechnen, doch der Aufwand kann lohnen.
In dem Vertrag sollten Sie auch eine Regelung für den Fall des Zahlungsverzuges aufnehmen. Sie sollten sich ein Sonderkündigungsrecht vorbehalten, falls der Käufer mehrmals die Rate gar nicht oder nicht pünktlich zahlt. Auch Banken gehen so vor: Im Falle der Nichtrückzahlung von Darlehensraten wird der Kredit gekündigt und vollständig fällig.
Sie sollten Ihren Kaufpreisanspruch auch wertsichern. So sollte zu Ihren Gunsten eine Grundschuld im Grundbuch des verkauften Resthofes eingetragen werden mit dem Inhalt, dass Sie aus der Grundschuld in das Grundstück vollstrecken können, falls der Kaufpreis vorzeitig fällig wird, etwa aufgrund der genannten Sonderkündigung. Auch Banken gehen so vor, sie gewähren einen hohen Kredit in der Regel nur gegen Grundsicherheiten.