Geerbtes Gold verkaufen?

Mein verstorbener Onkel hat mir vor zwei Monaten einen Goldbarren und einige Goldmünzen verebt. Auf dem Kaufbeleg steht, dass mein Onkel das Gold schon vor über drei Jahren gekauft hat. Ich möchte das Gold gerne verkaufen. Muss ich die Kursgewinne versteuern lassen?

Für Goldbarren und -münzen gilt immer noch die einjährige Spekulationsfrist. Das bedeutet für Besitzer von Barren und Münzen, dass sie die Kursgewinne nach Ablauf eines Jahres ohne Abzug einstreichen können. Hat ein Anleger, so wie Ihr Onkel, sein Gold...