Gebäude abreißen oder sanieren?

Ein Sturm hat mein Stall­gebäude erheblich zerstört. Jetzt stehe ich vor der Entscheidung, das Gebäude abzureißen oder zu sanieren. Beim Wiederaufbau müsste ich das etwa 40 Jahre alte Gebäude über den Sturmschaden hinaus instand setzen. Das bedeutet: Ich setze die Entschädigung der Versicherung ein, müsste daneben aber selbst noch einen größeren Betrag investieren. Wie sieht es steuerlich aus?

Der Stall war vermutlich gegen Sturmschäden versichert. Müssen Sie das Gebäude nach dem Sturm jetzt abreißen, so ist der Restbuchwert gewinnwirksam als Aufwand auszubuchen. Spiegelbildlich ist die Versicherungsentschädigung zunächst in voller Höhe steuerpflichtig. Sie können die...