Wochenblatt-Leser Paul H. in R. kaufte nach einem Geheimtipp am 22. Februar 1000 Gazprom-Aktien für 5975 €. Die Aktien stiegen, waren aber nach den Sanktionen gegen Russland nicht mehr handelbar. Wie komme ich an meine Aktien bzw. mein Geld? Habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil sie Bankgeschäfte mit Russland verboten hat, aber noch russisches Gas kauft?
Finanzexperte Prof. Dr. Hartmut Walz,Hochschule Ludwigshafen am Rhein, sagt dazu: Ihr spekulativer Kauf von Gazprom-Aktien aufgrund eines „Geheimtipps“ war eine nicht durchdachte Spontanentscheidung. Sie haben damit nicht nur gegen den Grundsatz der Risikostreuung verstoßen und alles auf eine – extrem riskante – Karte gesetzt.
Spekulativer Geheimtipp
Sondern Sie haben auch einem Tippgeber vertraut, der entweder selbst naiv war und nur dem Tipp eines anderen vertraute. Oder er betreibt „Frontrunning“, nämlich zunächst selbst einzukaufen und dann einen solchen Tipp für einen recht marktengen und spekulativ besetzten Titel abzugeben. Während die Aktie zunächst – wahrscheinlich rein technisch bzw. nachfragebedingt – stieg, ist bzw. sind der oder die Tippgeber mit Gewinn ausgestiegen. Wäre der Handel mit den Aktien nicht untersagt worden, wäre der Kurs mit höchster Wahrscheinlichkeit zwischenzeitlich auch so zusammengebrochen.
Verlust als Lehrgeld
Aus rechtlichen Gründen darf an dieser Stelle keine Rechtsberatung erfolgen. Jedoch bin ich subjektiv sicher, dass Sie keinen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland haben, da unsere Regierung eine solche Maßnahme durchaus im politischen Interesse sowie zur Abwehr einer Gefahr für unser Land treffen darf. Ich rate Ihnen, diesen Verlust als Lehrgeld zu betrachten und künftig sowohl breit zu diversifizieren als auch „Geheimtipps“ zu ignorieren.
(Folge 15-2022)