Für Zahlungsansprüche Umsatz­steuer abführen?

Ich möchte einen neuen Pachtvertrag mit einem Berufskollegen abschließen und darin die Zahlungsansprüche (ZA) separat aufführen. Muss ich als Verpächter für den Wert der ZA Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen? Wenn ja, wie viel?

Das Finanzgericht Münster hat 2015 in einem Urteil (Az. 15 K 594/14) entschieden, dass die Überlassung von Zahlungsansprüchen im Rahmen eines Pachtvertrages umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Ausnahme besteht nur für Kleinunternehmer; das sind Unternehmer, deren Gesamt­umsatz bis zu 17.500 € im Jahr ­beträgt.

Ist im Pachtvertrag...