Für was gilt § 51a Bewertungsgesetz?

In Folge 41 auf Seite 16 steht: „Auch die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich würde für die Kooperationen nicht mehr gelten.“ Ich dachte, der § 51a Bewertungsgesetz gilt nur für die Steuer und hat nichts mit dem Baurecht zu tun. Liege ich da falsch?

§ 51a des Bewertungsgesetzes ist eine rein steuerliche Vorschrift. Sollte diese Sonderregelung im Zuge der Grundsteuerreform wegfallen, wie es im politischen Raum diskutiert wird, ergäben sich im Wesentlichen folgende steuerliche Konsequenzen:

  1. Wegfall der...