Wir gehen davon aus, dass Ihre Tochter eine Tätigkeit außerhalb Ihres landwirtschaftlichen Betriebes aufgenommen hat, da es sich um Krankentransporte handelt. Dazu benötigt sie den Führerschein der Klasse C1. Der Führerschein der Klasse C1 ist die leichteste „Lkw-Klasse“.
Trägt Ihre Tochter die Kosten des Führerscheinerwerbs selbst, kann sie diese in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Begründung: Der Erwerb des Führerscheins ist unmittelbare Voraussetzung zur Berufsausübung.
(Folge 29-2020)