Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Dazu müsste man sich die ganz konkreten Konditionen des empfohlenen Bausparvertrages anschauen, die von Anbieter zu Anbieter recht unterschiedlich sein können.
Finanzierungsalternative: Jedoch sollten Sie skeptisch sein und Ihr konkretes Angebot mit einer sicheren Finanzierungsalternative vergleichen, die man Ihnen offenbar nicht vorgestellt hat, nämlich einem Forward-Darlehen (Forward-Kredit). Dieses Produkt garantiert Ihnen heute schon einen Festzins für die Immobilienfinanzierung, die Sie erst in der Zukunft, also zum Beispiel in drei Jahren, eingehen werden. Es gibt eine breite und preiswerte Angebotspalette für Forward-Darlehen mit Vorlaufzeiten bis 6,5 Jahren. Der Zinssatz für das Forwarddarlehen liegt nur geringfügig über dem vergleichbaren Darlehen mit Startzeitpunkt heute. Nach der gewünschten Vorlaufzeit – in Ihrem Fall also drei Jahre – wird das Darlehen dann ausgezahlt und bietet Ihnen damit für die gewünschte Laufzeit (zum Beispiel 10, 15 oder 20 Jahre sind problemlos möglich) einen sicheren Schutz vor steigenden Kreditzinsen.
Vorteile gegenüber Bauspardarlehen: Der Vorteil gegenüber allen von mir geprüften Bausparfinanzierungen ist ein – meist erheblich – niedrigerer Zinssatz der Gesamtfinanzierung beim reinen Forward-Darlehen. Denn Sie müssen keine Bauspargebühr zahlen und haben auch keinen mehr oder weniger unverzinsten Ansparprozess durch den Bausparvertrag. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie nicht so schnell tilgen müssen wie beim Bauspardarlehen und die Zinssicherheit über einen längeren Zeitraum als bei einem Bauspardarlehen erhalten, was bei vielen Immobilienfinanzierungen gewünscht wird.
Hinweise: Jedoch ist das Forward-Darlehen ein verbindliches Geschäft, das heißt, wenn Sie es sich etwa anders überlegen und doch nicht bauen, müssen Sie für die Auflösung des Forward-Vertrages eine Entschädigung bezahlen. Hingegen könnten Sie auf das Bauspardarlehen einfach verzichten. Dieser scheinbare Vorteil des Bausparvertrages relativiert sich aber, wenn Sie bedenken, dass Sie ja bereits bei dessen Abschluss eine Gebühr von beispielsweise 1,5 % entrichtet haben.
Fazit: Hat man Ihnen einen Bausparvertrag empfohlen, ohne Ihnen die attraktive Alternative des Forward-Darlehens zu erläutern, dann liegt das wahrscheinlich daran, dass Ihr Gegenüber kein Berater, sondern ein Verkäufer ist, der vom Abschluss des Bausparvertrages erheblich stärker profitiert als vom Verkauf eines Forward-Darlehens.
(Folge 35-2021)