Die Fondsgesellschaft bietet Ihnen für Ihre Rentenfonds-Anteile die Möglichkeit des Switchens (das englische Wort „switch“ bedeutet wechseln oder tauschen) an. Das bedeutet, dass Sie Ihre Fondsanteile gegen Anteile eines anderen Fonds von dieser Gesellschaft tauschen können. Doch Vorsicht, je nach Gesellschaft ist das mit unterschiedlichen Gebühren verbunden. In der Regel ist es so, dass beim Wechsel von einem Fonds mit niedrigem Ausgabeaufschlag zu einem Fonds mit höherem Ausgabeaufschlag die Differenz nachgezahlt werden muss.
Beispiel: Sie haben Rentenfonds-Anteile gekauft und dafür einen Ausgabeaufschlag von 3 % bezahlt. Sie geben die zurück und nehmen dafür Aktienfonds-Anteile. Normal beträgt der Ausgabeaufschlag für Aktienfonds-Anteile 5 %. Sie müssen die Differenz von 2 % nachzahlen. Umgekehrt bekommen Sie allerdings nichts zurück, wenn Sie von Aktienfonds-Anteilen zu Rentenfonds-Anteilen wechseln.
Jede Gesellschaft hat ihr eigenes Gebührenmodell. Die einen lassen zum Beispiel vier Wechsel pro Jahr gebührenfrei zu, ab dem fünften Wechsel innerhalb eines Jahres werden 50 oder 100 € fällig. Andere berechnen eine Gebühr vom ersten Wechsel an. Einige verlangen keinen festen Betrag, sondern eine prozentuale Gebühr gemessen am Wert der Fondsanteile. Aber einige verlangen auch bei jedem Fondswechsel die volle Gebühr.
Erkundigen Sie sich nach den Gebühren. Zwischen den Anbietern gibt es erhebliche Unterschiede. So kann bei einem Wert der Anteile von zum Beispiel 100.000 € ein Wechsel bei einer Fondsgesellschaft pauschal 50 € kosten, bei einer anderen dagegen 5000 €, wenn innerhalb der Fondspalette der Gesellschaft der volle Ausgabeaufschlag von 5 % berechnet wird.
Vorsicht: Falle beim Switchen! Switchgebühren sind nicht Bestandteil des Vertrages, wenn es nicht gesondert vereinbart wird. Das heißt, sie können später beliebig von der Fondsgesellschaft geändert werden. Versuchen Sie deshalb hartnäckig, die Höhe der Switchgebühr in die Vertrags-Bedingungen einzubeziehen.
Entscheidend für die Frage, ob sich ein Fondswechsel lohnt, ist, wann und zu welchem Kurs Sie Ihre Wertpapiere erworben haben. Wenn Sie Ihre Rentenfonds-Anteile erst nach dem 31. Dezember 2008 gekauft haben, müssen Sie wissen, dass Ihre Wertpapiere auch bei einem Tausch in einen anderen Fonds der Abgeltungssteuer unterliegen.